Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BlumenCRM — SaaS für Floristik, Grabpflege und Friedhofsverwaltung SharCo IT, Einzelunternehmen — Inh.: Yevhenii Tverdokhlib
Stand: 25.08.2026
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen SharCo IT (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der SaaS-Plattform BlumenCRM sowie über gesondert vereinbarte Werk- und Dienstleistungen (z. B. Digitalisierung von Friedhofsplänen).
1.2 Vertragspartner können sein: Unternehmer im Sinne von §14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (insbesondere Kommunen und Friedhofsverwaltungen). Verbraucher im Sinne von §13 BGB sind vom Abschluss eines Nutzungsvertrages ausgeschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (Auftragsformular, Angebot, Nebenabreden) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die webbasierte Software BlumenCRM als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Die Software dient der Verwaltung von Kundendaten, Verträgen, Rechnungen, Grabstätten, Friedhofskarten und Pflegeleistungen, insbesondere für Floristik- und Grabpflegebetriebe sowie für Friedhofsverwaltungen.
2.2 Die Software wird als managed Multi-Tenant-SaaS mit logischer Mandantentrennung betrieben. Jeder Kunde erhält eine eigene Datenbank und einen eigenen Datenbereich (Uploads, Backups) auf der gemeinsamen Serverinfrastruktur in Deutschland/EU. Daten verschiedener Kunden werden nicht in derselben Datenbank vermischt.
2.3 Zum Leistungsumfang der SaaS gehören:
- Bereitstellung und Betrieb der BlumenCRM-Instanz
- Regelmäßige Updates und Sicherheitspatches
- Datensicherungen gemäß gewähltem Tarif
- Technischer Support gemäß Service Level Agreement (SLA, separates Dokument)
- SSL-Zertifikate (Let's Encrypt)
2.4 Vertragsbestandteil ist die im Auftragsformular festgehaltene Leistungsbeschreibung einschließlich des gewählten Tarifs und der dort angekreuzten Positionen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Produktbeschreibung auf https://blumencrm.de dient der Erläuterung. Bei Widerspruch gilt das Auftragsformular.
2.5 Der Anbieter ist berechtigt, den Leistungsumfang nach billigem Ermessen zu ändern oder zu erweitern, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und die Kernfunktionalität des gebuchten Tarifs nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Einschränkungen der Kernfunktionalität, Preisänderungen und Änderungen von Haftung oder Kündigungsfristen richten sich nach §5.7 und §12.
2.6 Tarifliche Funktionsumfänge (Stand 25.08.2026), soweit im Auftragsformular nichts Abweichendes vereinbart ist:
- Starter: bis zu 2 Nutzer-Accounts, 1 Friedhof/Standort; Kunden-/Grab-/Vertragsverwaltung; Rechnungsstellung (PDF) und DATEV-Export; Warenwirtschaft; Friedhofskarten einschließlich interaktivem Karteneditor; Aufgaben und Kalender; Einsatzboard, Floristik-Aufträge und optionaler Kassenimport (DSFinV-K) sind in der Software enthalten und werden vom Administrator für Nutzer freigeschaltet; KI-Hilfeassistent kostenlos nach Freischaltung der Instanz durch den Anbieter. Nicht enthalten: Feld-App, XRechnung/E-Rechnung. Support-Erstreaktion: 2 Werktage (SLA).
- Pro: bis zu 10 Nutzer-Accounts, unbegrenzte Friedhöfe/Standorte, alle Starter-Funktionen, Feld-App (Beta), XRechnung/E-Rechnung, Zahlungserinnerungen. Support-Erstreaktion: 1 Werktag (SLA).
- Enterprise: individueller Umfang (u. a. unbegrenzte Nutzer, eigene Domain, individuelles SLA) — Preis auf Anfrage. Support wie Pro, soweit nicht abweichend vereinbart.
Die Digitalisierung vorhandener Lagepläne ist eine gesonderte Werkleistung (§5.3.1), nicht Bestandteil der SaaS-Lizenz.
§3 Vertragsschluss und Laufzeit
3.1 Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Auftragsformulars (Textform genügt) oder durch Annahme eines schriftlichen oder per E-Mail übermittelten Angebots des Anbieters zustande. Vertragsbestandteile sind das Auftragsformular, diese AGB, das SLA und der AVV.
3.2 Monatliche Laufzeit: Verträge mit monatlicher Laufzeit beginnen mit der Bereitstellung des Zugangs und verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden.
3.3 Jahresvertrag: Verträge mit einjähriger Laufzeit beginnen mit der Bereitstellung des Zugangs. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sie sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von einem (1) Monat vor Vertragsende gekündigt werden. Der Jahrespreis ergibt sich aus dem im Auftragsformular vereinbarten monatlichen Nettopreis bei Jahreszahlung (§5.2).
3.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von Lizenzgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug ist oder gegen wesentliche Pflichten dieser AGB verstößt.
3.5 Die Bereitstellung des Zugangs erfolgt nach Zahlung der vereinbarten Einrichtungsgebühr und nach Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV).
§4 Nutzungsrechte
4.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die BlumenCRM-Software im Rahmen dieser AGB zu nutzen.
4.2 Die Software darf ausschließlich für die im Vertrag vereinbarten Zwecke genutzt werden. Eine Nutzung für andere Zwecke, insbesondere eine gewerbliche Weiterverwendung oder Weitergabe an Dritte, ist nicht gestattet.
4.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, abgeleitete Werke zu erstellen oder Teile der Software außerhalb der bereitgestellten Schnittstellen zu extrahieren.
4.4 Die Nutzungsrechte enden automatisch mit Beendigung des Vertrags.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die im Auftragsformular vereinbarten Preise. Hilfsweise gilt die Preisliste in §5.2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Aktuelle Tarife (Netto):
| Tarif | Monatlich | Jährlich (bei Jahresvertrag, Preis pro Monat) |
|---|---|---|
| Starter | 69 EUR/Monat | 59 EUR/Monat |
| Pro | 99 EUR/Monat | 84 EUR/Monat |
| Enterprise | auf Anfrage | auf Anfrage |
Bei Jahresvertrag ist die Jahresgebühr (12 × Monatspreis laut Spalte „Jährlich") im Voraus fällig.
5.3 Einrichtung: Einmalig fällig bei Vertragsschluss. Katalogpreis 299 EUR netto, soweit im Auftragsformular kein anderer Betrag vereinbart ist. Die Einrichtungsgebühr ist nicht erstattungsfähig. Sie gilt als einmalige Zahlung für die Initialisierung der Software und eine grundlegende Starthilfe (Bereitstellung der Instanz, Grundkonfiguration, kurze Einweisung). Die Migration von Daten aus anderen Systemen sowie eine Schulung vor Ort sind nicht enthalten; sie erfolgen nur auf gesonderte Anfrage und nach individueller Angebotskalkulation.
5.3.1 Zusatzleistung «Digitalisierung Friedhofskarte» (optional, Werkvertrag gemäß §631 BGB, nicht in der Einrichtungsgebühr enthalten):
- Vorhandener Lageplan: 1,00 EUR netto je Grab. Der Mindestauftrag 150 EUR netto ist eine Untergrenze dieser Position (abgerechnet wird der höhere Betrag aus Stückzahl × Einzelpreis und Mindestauftrag), kein zusätzlicher Zuschlag.
- All-inclusive bis 250 Gräber: 1250 EUR netto
- All-inclusive 251–700 Gräber: 2200 EUR netto
- Ohne Plan / Vor-Ort: Anfahrt bis 50 km Hin- und Rückfahrt pauschal 120 EUR netto. Darüber: 0,80 EUR netto je km der einfachen Strecke je Richtung, also
(Entfernung_km − 50) × 2 × 0,80 EUR. Aufnahme vor Ort 95 EUR netto je angefangene Stunde (mind. 3 Stunden). Digitaler Lageplan pauschal 450 EUR netto, soweit nicht abweichend angeboten.
Das Anlegen, Zeichnen und Verknüpfen interaktiver Karten ist ab dem Starter-Tarif in der Software enthalten (Starter: ein Standort). Die Zusatzleistung umfasst die Digitalisierung vorhandener Pläne (Polygone, Overlay, Verknüpfung, kurze Einweisung). CRM-Lizenz, Planbeschaffung und Nachpflege neuer Gräber sind nicht enthalten. Leistungsumfang und Endpreis werden vor Beauftragung im Auftragsformular oder Angebot festgehalten. Für Mängel dieser Werkleistung gelten die gesetzlichen Rechte (§§634 ff. BGB); Schadensersatz im Übrigen nach §10.
5.3.2 Zusatzoption «Grabfotos im Objektspeicher» (optional, monatlich): 9,99 EUR netto / Monat. Enthalten sind Galerie in der Grabkarte, Aufnahme in der Feld-App und Versand mit der Rechnung. Das Profilfoto der Grabkarte bleibt ohne diese Option auf dem CRM-Server.
5.4 Die monatliche Lizenzgebühr wird jeweils am ersten Tag des Abrechnungsmonats im Voraus fällig. Bei Jahresvertrag gilt §5.2 Satz 2. Rechnungen werden per E-Mail übermittelt. Öffentliche Auftraggeber erhalten auf Verlangen eine E-Rechnung (XRechnung) mit der im Auftragsformular angegebenen Leitweg-ID.
5.5 Zahlungsmodalitäten: Zahlung per Banküberweisung. Die Bankverbindung wird mit der Rechnung mitgeteilt, sofern sie nicht bereits im Auftragsformular angegeben ist:
- IBAN: wird mit der Rechnung mitgeteilt
- BIC: wird mit der Rechnung mitgeteilt
- Institut: wird mit der Rechnung mitgeteilt
5.6 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§288 BGB) zu berechnen. Zusätzlich kann der Anbieter den Zugang nach Mahnung in Textform und einer Nachfrist von 14 Tagen sperren, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind.
5.7 Preisanpassungen der laufenden SaaS-Gebühren sind mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen per E-Mail möglich. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% p.a. hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung. Einmalige Werkleistungen nach bereits angenommenem Angebot bleiben unverändert.
5.8 Änderungen während der Laufzeit (Wechsel von monatlicher auf jährliche Zahlung, Tarifwechsel Starter/Pro/Enterprise, Buchung oder Abbestellung entgeltlicher Zusatzoptionen) bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Sie gelten ab dem vom Anbieter in Textform bestätigten Zeitpunkt. Nicht verbrauchte vorausbezahlte Beträge werden, soweit im Nachtrag nichts anderes steht, auf die neue Leistung verrechnet. Eine Rückkehr auf einen niedrigeren Tarif oder von Jahres- auf Monatszahlung ist zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin möglich, soweit nicht abweichend vereinbart.
§6 Verfügbarkeit und Service Level Agreement
6.1 Der Anbieter strebt eine monatliche Verfügbarkeit der Plattform von 99,0% an (Enterprise abweichend gemäß SLA), gemessen am Kalendermonat und exklusive geplanter Wartungsfenster.
6.2 Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail angekündigt. Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit in den Zeiten mit geringster Nutzung durchgeführt (bevorzugt Sonntag 02:00–06:00 Uhr MEZ/MESZ).
6.3 Die detaillierten Regelungen zu Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Incident-Kategorien und Service-Credits sind im separaten Service Level Agreement (SLA) geregelt, das Bestandteil des Vertrages ist.
6.4 Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, die durch Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht werden (Force Majeure, Ausfall des Internetproviders des Kunden, Fehler durch den Kunden).
§7 Datensicherung
7.1 Der Anbieter erstellt tägliche automatisierte Backups der Kundendaten. Anwendungs-Backups über den JSON-/API-Weg werden verschlüsselt (AES-256-GCM) gespeichert. Datei-Uploads können als unverschlüsseltes Archiv gesichert werden.
7.2 Die Aufbewahrungsdauer der automatischen Backups beträgt derzeit 30 Tage (rollierend), sofern im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
7.3 Die Wiederherstellung von Backups auf Wunsch des Kunden kann gesondert berechnet werden, sofern kein Fehler des Anbieters vorliegt.
7.4 Datensicherungen ersetzen nicht die Pflicht des Kunden, selbst für die Sicherung seiner Daten zu sorgen. Der Kunde kann jederzeit einen Datenexport in maschinenlesbarem Format (JSON/CSV) anfordern.
§8 Datenschutz und Auftragsverarbeitungsvertrag
8.1 Die Parteien schließen vor Beginn der Leistungserbringung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist gesondertes Dokument und Bestandteil des Gesamtvertrages.
8.2 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Endkunden des Kunden ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden in Textform.
8.3 Alle Daten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland/EU gespeichert und verarbeitet.
8.4 Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters.
§9 Pflichten des Kunden
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm und seinen Mitarbeitern zugewiesenen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Zugangsdaten verloren gegangen sind oder ein Verdacht auf unbefugten Zugriff besteht.
9.3 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die Nutzung der Software durch ihn und seine Mitarbeiter in Übereinstimmung mit diesen AGB und den geltenden Gesetzen erfolgt. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
9.4 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm verwendeten Endgeräte und Internetverbindungen die technischen Mindestanforderungen für die Nutzung von BlumenCRM erfüllen:
- Aktueller Webbrowser (Chrome ab Version 120, Firefox ab Version 120, Edge ab Version 120)
- Stabile Internetverbindung (mindestens 10 Mbit/s empfohlen)
9.5 Der Kunde ist verpflichtet, missbräuchliche Nutzungen (z. B. automatisierte Massenabfragen, Versuche der Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen) zu unterlassen.
§10 Haftung
10.1 Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt.
10.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den Jahresbetrag der vom Kunden gezahlten Lizenzgebühren (ohne Setup-Fee und ohne Werkleistungen), der Schadensersatz ist begrenzt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Diese Höchstgrenze ist kein Anspruch auf kostenlose Nutzungsüberlassung, auf Erlass eines Vertragsjahres oder auf automatische Rückzahlung der Gebühren.
10.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste (sofern der Kunde seiner eigenen Backup-Pflicht nachgekommen ist) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Organen des Anbieters.
10.5 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§11 Kündigung und Datenlöschung
11.1 Kündigungen bedürfen der Textform (§126b BGB; Brief oder E-Mail an admin@blumencrm.de genügt).
11.2 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Anbieter dem Kunden die Daten für 30 Tage zur Abholung (Datenexport) zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist werden die Kundendaten in der Plattform einschließlich der kundenspezifischen Backups gelöscht. §11.4 bleibt unberührt: buchhaltungsrelevante Unterlagen des Anbieters (insbesondere eigene Ausgangsrechnungen) werden nicht gelöscht.
11.3 Der Anbieter bestätigt die vollständige Löschung auf Anfrage in Textform.
11.4 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. §257 HGB, §147 AO für buchhaltungsrelevante Unterlagen des Anbieters) bleiben unberührt.
§12 Änderungen der AGB
12.1 Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zu ändern.
12.2 Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
12.3 §12.2 gilt nicht für Änderungen der Kernleistung, der Preise (insoweit gilt §5.7), der Haftung oder der Kündigungsfristen. Solche Änderungen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform wirksam.
12.4 Bei Widerspruch gegen eine nach §12.2 zulässige Änderung hat der Anbieter das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB ordentlich zu kündigen.
§13 Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§126b BGB). E-Mail genügt.
Stand: 25.08.2026 SharCo IT, Im Kaisemer 26A, 70191 Stuttgart